Reisekrankenversicherung länger als acht Wochen benötigt?
Die normale Reisekrankenversicherung ist in den meisten Fällen nur bis zu einer bestimmten Reisedauer gültig. Im Normalfall beträgt diese Höchstdauer acht Wochen, was für eine durchschnittliche Urlaubsreise vollkommen ausreichend ist. Reisende, die sich länger als acht Wochen im Ausland aufhalten, beispielsweise Au-pairs, Sprachschüler und Studenten, benötigen eine gute Reisekrankenversicherung, die länger als acht Wochen gilt. Wir helfen Ihnen, eine günstige Reisekrankenversicherung zu finden! Wir haben einen Vergleich der aktuell besten Angebote angestellt und sind von der hier gezeigten Reisekrankenversicherung überzeugt.
Fallbeispiel Au-pair, Sprachschüler, Studenten
Diane ist 18 Jahre, lebt in Berlin, und geht nach ihrem Abiturabschluss für sechs Monate als Au-pair nach Frankreich. Die gesetzliche Krankenkasse gibt Dianes Eltern folgende Information: Diane hat in Frankreich den gleichen Krankenschutz wie zuhause. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung scheint nicht erforderlich zu sein.
Während ihres Aufenthaltes erkrankt Diane an einer Lungenentzündung. Sie wird zunächst in einem französischen Krankenhaus behandelt und transportfähig gemacht. Dann wird sie per Krankentransport zurück nach Berlin gebracht.
Diane geht es inzwischen wieder gut. Ihren Eltern wurde es allerdings angesichts der Rechnung ganz flau im Magen: insgesamt 18.916,- EUR für Krankenhausaufenthalt in Frankreich, und den Rücktransport. Davon erstattet die Gesetzliche gerade mal 3.600,- EUR, denn die zahlt eben nur das für eine Behandlung, was sie in Deutschland kostet. Einen medizinischen Rücktransport deckt die Gesetzliche in keinem Fall. Auch als Sprachschüler oder Student sollten Sie über eine Reisekrankenversicherung verfügen!
Reisekrankenversicherung für längere Auslandsaufenthalte
Bevor man einen längeren Auslandsaufenthalt antritt, gilt vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung bestimmte Dinge zu beachten, an die man zunächst gar nicht denkt. Ist mit der Reisekrankenversicherung beispielsweise der Heimaturlaub mitversichert? Bis zu welchen Summen kommt die Reisekrankenversicherung für Behandlungen auf? Was, wenn sich die Aufenthaltsdauer verlängert, bzw. verkürzt? Kann die Reisekrankenversicherung überhaupt bei Bedarf verlängert werden? Werden zuviel gezahlte Beiträge von der Reisekrankenversicherung erstattet, wenn man früher als geplant nach Hause fährt? Solche Fragen sollten Sie unbedingt vor Abschluss Ihrer Reisekrankenversicherung klären.
Haben Sie Fragen zum Thema "Au-pair, Sprachschüler, Studenten"?
Bei Fragen oder Anregungen zum Thema Reisekrankenversicherung für Au-pair, Sprachschüler, Studenten rufen Sie uns bitte an unter der Nummer
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Wir beraten Sie unabhängig und kompetent, wenn Sie auf der Suche nach einer günstigen Reisekrankenversicherung sind, denn unser Vergleich der besten Angebote ist stets aktuell.