PROTRIP Reisekrankenversicherung bis zu einem Jahr
Die Reisekrankenversicherung PROTRIP ist genau auf die Bedürfnisse von Reisenden zugeschnitten, die sich für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren im Ausland aufhalten - zum Beispiel Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten, nicht entsandte Arbeitnehmer im Ausland und Langzeiturlauber.
PROTRIP umfasst eine Reisekrankenversicherung. Wahlweise können Sie die Versicherung um ein ergänzendes Versicherungspaket erweitern und erhalten dann einen Rundumschutz aus: Reisekranken-, Reiseunfall-, privater Reisehaftpflichtversicherung und Assistanceversicherung.
Sie können die Reisekrankenversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen. Bei Wahl der Versicherung mit Selbstbehalt beträgt dieser 50 EUR je Schadensfall.
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Allgemeine Informationen
Versicherungstarif
PROTRIP Reisekrankenversicherung
Versicherungsgesellschaft
Generali Deutschland Krankenversicherung exklusiv über DR-WALTER GmbH
Geltungsbereich
weltweit bzw. weltweit ohne USA und Kanada
Versicherbarer Personenkreis
Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten
Versicherbare Auslandsaufenthalte
Geschäfts- und Privatreisen
Heimatlanddeckung
Bis zu 4 Wochen bei Vertragsdauer von mindestens 6 Monaten
Versicherungsdauer
bis zu 60 Monate
Notruftelefon
24-Stunden-Notfall-Hotline, mehrsprachig
Besonderheiten
Kombination mit Privathaftpflicht- und Unfallversicherung möglich
Kündigung durch die versicherte Person
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.
Verlängerung
bis zur Höchstdauer von 60 Monaten möglich
Vertragsabschluss
Online-Abschluss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes
Preise
Monatlicher Beitrag für die Krankenversicherung mit Selbstbehalt bis 18. Monat für
Personen bis 29 Jahre, ohne USA und Kanada
28,90 €
Personen bis 29 Jahre, mit USA und Kanada
58,90 €
Personen bis 69 Jahre, ohne USA und Kanada
67,90 €
Personen bis 69 Jahre, mit USA und Kanada
137,90 €
Höhere Beiträge ab 19. Monat und für die Versicherung ohne Selbstbehalt. Das ergänzende Paket aus Haftpflicht-, Unfall- und Assistanceversicherung kostet 4,50 EUR. Alle Beiträge finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Leistungen
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
privatärztlich
Arzneien und Verbandmittel
nach ärztlicher Verordnung
Hilfsmittel
nach Unfall und ärztlicher Verordnung gemäß Hilfsmittelkatalog
Stationäre Heilbehandlung
Ausland: privatärztliche Versorgung - Heimatland: allgemeine Pflegeklasse
Zahnbehandlung
ja
Zahnersatz
ja
Rücktransport
medizinisch sinnvoller und ärztlich verordneter Rücktransport
Vorsorge
ja
Schutzimpfungen
ja
Rehamaßnahmen
ja
Schwangerschaft/Entbindung
nicht versichert, mit Ausnahmen
Behandlung psychischer Leiden
Erstfeststellung bis zu 2.000 EUR versichert
Vorerkrankungen
versichert, mit Ausnahmen
Selbstbehalt
Die Krankenversicherung ist mit Selbstbehalt wählbar. Bei Wahl der Versicherung mit Selbstbehalt beträgt dieser 50 EUR je Schadensfall.
freie Arztwahl
ja
Zugelassene Behandlungsmethoden und Arzneimittel
anerkannte Behandlungsmethoden und Arzneimittel
Kostenübernahme und Vorleistung bei stationärem Aufenthalt
ja
Vorleistung durch Versicherer bei ambulanter Behandlung
auf Anfrage möglich
Nachleistungspflicht
bis zu 90 Tage nach Versicherungsende
Bestattungskosten
bis zu 30.000 EUR
Überführungskosten
bis zu 30.000 EUR
Pflegeversicherung
nein
Krankentagegeldversicherung
nein
Weiterversicherungsrecht
nein
Schutz in Krisengebieten
ja
Leistung auch bei Pandemien
ja
Weitere Informationen
Reisekrankenversicherung PROTRIP
Bei PROTRIP handelt es sich um eine Reisekrankenversicherung. Wahlweise ist die Versicherung auch als Versicherungspaket abschließbar. Sie erhalten dann einen Rundumschutz aus Reisekrankenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung und Assistanceversicherung- ideal für Personen, die sich bis zu fünf Jahre im Ausland aufhalten möchten. Die PROTRIP Reisekrankenversicherung muss vor Beginn der Auslandsreise abgeschlossen werden. Teile eines Auslandsaufenthaltes können durch die PROTRIP Reisekrankenversicherung nicht versichert werden. Durch diese Reisekrankenversicherung erstattungsfähig sind im Ausland entstehende Aufwendungen für:- ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie Röntgendiagnostik.
- Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate sowie kosmetische Präparate.
- ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden und der ärztlichen Behandlung der Unfallfolgen dienen.
- schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz (Prothesen) in einfacher Ausfertigung. Außerdem sind erstattungsfähig die Aufwendungen für unfallbedingten Zahnersatz in einfacher Ausfertigung. Die Erstattungsleistung hierfür ist auf 2.000 EUR für die gesamte Dauer der Reisekrankenversicherung begrenzt.
- stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.
- den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt.
- im Todesfall entstehende Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person jeweils bis zu 10.000 EUR.
- medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn am Aufenthaltsort in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht möglich ist und deshalb eine weitere Gesundheitsschädigung befürchtet werden muss, oder wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde.
- nach Eintritt des Versicherungsfalles entstehenden Kosten der Reise des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades an den Aufenthaltsort der versicherten Person im Ausland, wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen voraussichtlich übersteigen wird, bis zu 500,- EUR.
PROTRIP Reisekrankenversicherung
Diese Variante von PROTRIP ist eine reine Reisekrankenversicherung.PROTRIP mit ergänzendem Paket
In PROTRIP mit Ergänzung ist nicht nur eine Reisekrankenversicherung enthalten, sondern auch eine Reiseunfallversicherung und eine private Reisehaftpflichtversicherung.Weitere Details zu der günstigen Reisekrankenversicherung PROTRIP entnehmen Sie bitte den PDF-Dokumenten.
Antrag / Versicherungsdokumente
Leistungsbeschreibung - PDF
Versicherungsbedingungen - PDF
Antrag - PDF
Broschüre